4.1. Einleitung
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ermittelten Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht entsprechend der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung und dient der Bündelung, sachgerechten Aufbe-reitung und Bewertung der gesamten umweltrelevanten Abwägungsthemen.
Die für den Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB durchgeführte Umweltprüfung entspricht zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich ei-ner Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95), zuletzt geändert am 12. De-zember 2019 (BGBl. I S. 2513, 2521). Damit entfällt eine separate nach § 17 Absatz 1 UVPG in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 3.2.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung in Hamburg (HmbUVPG) vom 10. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 310), zuletzt geän-dert am 21. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 53, 54), vorgeschriebene standortbezogene Vorprü-fung des Einzelfalls für die Funktionsminderung und dauerhafte Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart mit einer Größe von weniger als 0,5 ha.