Planungsdokumente: Demoverfahren Auftaktworkshop 27.11.2024

Begründung

4.2.6. Schutzgut Wasser

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Oberflächengewässer

Im Plangebiet besteht ein von Nord-Ost nach Süd-West ausgerichtetes Sielgrabensystem. Die Sielgräben nehmen den Abfluss der landwirtschaftlichen Nutzflächen und das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser auf und leiten in den im Süden des Plangebietes verlaufenden Südlichen Kirchwerder Sammelgraben als Vorflut ein. Entlang des Kirchenheerweges verläuft der Sielgraben 20a. Am Ostrand des Fichtenforstes liegt der Sielgraben 18. Zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Bebauung im Nordwesten liegt der Sielgraben 19. Die Ackerfläche wird im Westen vom Sielgraben 21 begrenzt. Am Ostrand des Plangebiets verläuft der Sielgraben 28, der im Nordosten in die Gose-Elbe entwässert. Es besteht keine Verbindung zum Kirchwerder Sammelgraben. Ein weiterer kurzer Grabenabschnitt ist südlich des Feldgehölzes in der Ackerfläche im Südosten des Plangebiets vorhanden. Die Sielgräben befinden sich im Unterhaltungs- und Verwaltungsbereich des Be- und Entwässerungsverbandes Vier- und Marschlande. Der Südliche Kirchwerder Sammelgraben befindet sich im Unterhaltungs- und Verwaltungsbereich des Bezirksamtes Bergedorf. Bei den Sielgräben und dem Südlichen Kirchwerder Sammelgraben handelt es sich um Gewässer 2. Ordnung.

Aufgrund der sehr flachen Topographie sind die Gräben als Staugewässer mit geringen Abflussleistungen gekennzeichnet.

Die Vorflutsituation ist insgesamt hydraulisch stark ausgelastet. Die Einleitung in den Südlichen Kirchwerder Sammelgraben ist mit einer Abflussspende von 2,00 l/s*ha möglich. Der Wasserstand beträgt im Sommer auf Grund der Bewässerung der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen +2,20 m NN und im Winter +1,50 m NN. Der Wasserstand wird durch das im Plangebiet am Kirchwerder Sammelgraben liegende Stauwerk geregelt.

Grund- und Stauwasser

Das Plangebiet zählt zum Grundwasserkörper Bille-Marsch / Niederung Geesthacht. Der minimale Grundwasserflurabstand zum oberflächennahen Grundwasserleiter des hydrogeologischen Jahres 2008 wird gemäß Flurabstandskarte überwiegend mit 5 bis 7,5 m unter Geländeoberkante Flur angegeben. Im nordwestlichen Randbereich sind kleinräumig tiefere Stände mit 7,5 bis 10 m unter Geländeoberkante vorherrschend. Diese Angaben beziehen keine örtlichen Grund- und Stauwasservorkommen ein. Die Grundwassergleichen der höchsten Grundwasserstände gemäß dem Gleichenplan des hydrogeologischen Jahres 2008 befinden sich auf ca. 2 m NN. Der erste Hauptgrundwasserleiter wird überwiegend von einem Grundwasser-Geringleiter aus Klei überdeckt, sodass keine bzw. nur eine geringe Grundwasserneubildung zu erwarten ist. Im südlichen Randbereich des Plangebietes besteht das hydrogeologische Profil bis zur Grundwasseroberfläche aus Sand. Das Sickerwasser kann daher ungehindert bis zum ersten Hauptgrundwasserleiter gelangen und bewirkt eine hohe Grundwasserneubildungsrate. Aufgrund der anstehenden geringdurchlässigen Kleischichten besteht eine mittlere Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung vor Schadstoffeinträgen.

Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurden die Grundwasserstände in den Baugrundaufschlüssen in minimal etwa 0,70 m und maximal etwa 1,80 m unter Gelände erkundet. Ab diesen Tiefen handelt es sich um einen größeren Grundwasserraum in den Sanden. Es ist davon auszugehen, dass das Grundwasser in den gewachsenen Sanden gespannt und im hydraulischen Kontakt mit der Elbe ansteht. Die Grundwasserdruckhöhe folgt somit gedämpft und zeitversetzt zu den Tidewasserständen in der Elbe. Auf dem als sehr gering durchlässig einzustufenden Klei bzw. in den Sanden oberhalb der Kleischichten sammelt sich witterungsbedingt Stauwasser, das sich in Abhängigkeit von den auftretenden Niederschlagsereignissen bis zur Geländeoberkante, gegebenenfalls entsprechend der Vorflutverhältnisse auch darüber aufstauen kann.

Die Versickerungspotenzialkarte stellt für das Plangebiet eine unwahrscheinliche Versickerung mit versickerungsfähigen Tiefen von 0 bis 1 m dar. Die durchgeführten Baugrunduntersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die mögliche Versickerungsrate für den anstehenden Klei so niedrig ist, dass eine effektive Versickerung am Standort über eine Flächenversickerung, eine Muldenversickerung oder eine Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage nicht möglich ist. Der Klei ist somit als nicht versickerungsfähiger Boden zu bewerten.

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten, Gebieten zum Hochwasserrisikomanagement und Überschwemmungsgebieten.

Insgesamt ergibt sich für die Bestandsbewertung anhand einer dreistufigen Skala (gering, mittel, hoch) eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Wasser.

Erhebliche Belastungen bzw. Beeinträchtigungen liegen für das Schutzgut Wasser nicht vor.

Gebiete außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans werden durch die Planung voraussichtlich nicht erheblich beeinflusst.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 

Mit der Umsetzung der Planung ist eine erhebliche Zunahme der Bodenversiegelung zu erwarten, die zu einer Erhöhung der Abflussmengen und der Abflussgeschwindigkeit von Niederschlägen auf den geplanten überbauten und befestigten Flächen führt. Die Grundwasserneubildungsrate und die Versickerungsleistung der Böden werden eingeschränkt.

Das Oberflächenentwässerungskonzept sieht eine Ableitung und Rückhaltung in einem oberflächennahen Entwässerungssystem vor. Die Entwässerungsplanung bezieht sich sowohl auf diesen Bebauungsplan als auch auf das nördlich angrenzende Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 und ist so angelegt, dass die Entwässerungsanlagen für den Bebauungsplan Kirchwerder 33 unabhängig von einem Bebauungsplan Kirchwerder 34 hergestellt werden können. Die Sielgräben 20a, 19 und die nördlichen Abschnitte der Sielgräben 18 und 21 innerhalb des Plangebietes sowie der Sielgraben 28 werden als zukünftiges Sielgrabensystem erhalten und müssen zum Teil ertüchtigt werden. Die südlichen Abschnitte der Sielgräben 18 und 21 mit jeweils rund 80 m Länge werden dagegen aufgegeben. Innerhalb der Fläche für die Wasserwirtschaft wird eine unverbindliche Vormerkung für die Oberflächenentwässerung mit einer Größe von rund 2.100 m2 zur Regenrückhaltung aufgenommen. Der Rückhalteraum mit rund 1.100 m³ setzt sich aus zwei langgezogenen Rückhalteflächen bzw. Retentionsmulden zusammen, die um rund 0,70 m bei einer Böschungsneigung von 1 : 2 eingetieft werden. Die Rückhalteflächen sind über einen Graben bzw. ein Verbindungsbauwerk miteinander verbunden und werden unter Einbeziehung der bestehenden Gehölzstrukturen naturnah gestaltet. Um die Entleerung der Rückhalteflächen zu gewährleisten, wird die Sohle flach geneigt und auf eine zentral verlaufende Trockenwetterrinne ausgerichtet. Vom südlichen Rand der Regenrückhaltungsfläche wird in Richtung Kirchenheerweg eine Verrohrung auf einer Länge von rund 85 m angelegt, die an den Sielgraben 20a anbindet. Für eine verzögerte Abgabe des gesammelten Oberflächenwassers in die Einleitstelle am Sielgraben 20a, der im weiteren Verlauf in den Südlichen Kirchwerder Sammelgraben einleitet, wird ein Drosselbauwerk vorgesehen, das eine Abflussspende von 2,00 l/s*ha einhält. Da die Sohle der geplanten Rückhaltung unterhalb des maximalen Wasserspegels des Vorfluters Südlicher Kirchwerder Sammelgraben liegt, wird das Bauwerk als Pumpenschacht über eine Hebeanlage reguliert, sodass ein wasserstandsgeregeltes Anheben erfolgen kann.

Die am Kirchenheerweg bestehenden Gebäude und Grundstücke sowie die Neubebauung leiten bestandsgemäß in den Sielgraben 20a bzw. in den Sielgraben 19 ein. Mit Planungsumsetzung und Neubau der Stadtteilschule mit den entsprechenden Flächennutzungen erfolgt streckenweise die Aufgabe von Teilen des Sielgrabensystems mit einem Umschließen an die neu herzustellenden Entwässerungsanlagen.

Im Zusammenhang mit der Erschließung des Wohngebietes ergeben sich kleinteilige Verrohrungen für den Sielgraben 20a. Die Verrohrungen bedingen den Verlust von Gewässerlebensräumen und schränken die Durchgängigkeit des Grabennetzes für wassergebundene Tierarten in geringem Umfang ein.

Insgesamt werden bei Umsetzung der Planung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser hervorgerufen. Der sich in Teilen ergebende Verlust von Grabenabschnitten und die mit dem Umbau bzw. der Neuanlage des Entwässerungssystems verbundenen Beeinträchtigungen werden durch die Neuschaffung der offenen, naturnah zu gestaltenden Regenrückhalteflächen in der Fläche für die Wasserwirtschaft im Plangebiet neu angelegt.

Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich 

Die Bewirtschaftung des anfallenden Oberflächenwassers sieht gemäß der wasserwirtschaftlichen Zielsetzung der Stadt Hamburg eine Sammlung und Rückhaltung im Plangebiet mit einer verzögerten Ableitung vor. Dazu wird die Festsetzung getroffen, im Plangebiet anfallendes Oberflächenwasser, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird, oberirdisch über ein offenes Entwässerungssystem abzuleiten (vgl. § 2 Nummer 25). Die Maßnahme trägt somit wesentlich zur Verringerung von Gewässerbelastungen für das bestehende Sielgrabensystem bei und erhält den örtlichen Wasserhaushalt.

Zum Schutz des örtlichen Boden- und Grundwasserhaushaltes wird festgesetzt, dass bauliche und technische Maßnahmen, die geeignet sind, das Stauwasser/Grundwasser dauerhaft abzusenken, unzulässig sind (vgl. § 2 Nummer 26). Mit dieser Festsetzung werden für die Planum-setzung geeignete technische Bauausführungen zum Erhalt der anstehenden Wasserverhältnisse und des pflanzenverwendbaren Bodenwassers gewährleistet.

Im Weiteren werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zur Begrenzung der Bodenversiegelung in den Baugebieten vorgesehen (siehe Kap. 4.2.5).

Zur Verminderung des Oberflächenwasserabflusses von den Flächen der Baugebiete wird die Festsetzung getroffen, Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen (vgl. § 2 Nummer 24). Durch die festgesetzte extensive Dachbegrünung (vgl. § 2 Nummer 23) ergibt sich eine zeitlich verzögerte und reduzierte Regenabflussmenge.

Ausgleichsmaßnahmen sind für das Schutzgut Wasser nicht erforderlich.

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