Unter Wechselwirkungen werden sich ergänzende bzw. sich gegenseitig abschwächende Umweltauswirkungen eines oder mehrerer Schutzgüter verstanden.
Die im Bebauungsplan dargestellten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen definieren die planerischen Elemente, die bei ihrer Umsetzung als Verursacher umweltrelevanter Wirkungen zu charakterisieren sind. Die Wechselwirkungen und Querbezüge (entspricht Wirkungsgefüge gem. §1 Abs. 7a BauGB) zwischen den einzelnen Faktoren des Naturhaushalts sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu beachten. Schlüsselfaktoren für die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern sind hier der Mensch und der Boden. Ausgangspunkte vieler kausaler Zusammenhänge bestehen durch die Beschaffenheit des Bodens.
Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind in dem weitestgehend bebauten und bereits im Bestand genutzten Plangebiet nicht zu erwarten. Augenmerk finden demzufolge die Wechselwirkungen der Schutzgüter auf den Menschen hinsichtlich seines Wohn- und Arbeitsumfeldes sowie der Erholungsfunktion.
In der folgenden Beziehungsmatrix sind die Intensitäten der Wechselwirkungen vereinfacht dargestellt und allgemein bewertet.
| | Mensch | Pflanzen | Tiere | Boden | Wasser | Luft + Klima | Landschaft | Kultur + sonst. Sachgüter |
| Mensch | | x | o | o | x | xx | xx | xx |
| Pflanzen | x | | x | xx | xx | x | x | x |
| Tiere | x | xx | | xx | xx | x | x | o |
| Boden | x | x | x | | xx | x | xx | o |
| Wasser | x | x | x | xx | | x | x | - |
| Luft + Klima | x | xx | o | xx | x | | x | - |
| Landschaft | x | xx | x | xx | x | o | | o |
| Kultur + sonst. Sachgüter | x | x | o | o | - | - | x | |
Einfluss / Wechselwirkung: xx sehr erheblich, x erheblich, o wenig, - nicht
Fachlich und rechtlich können die maßgeblichen Schutzgüter Menschen, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter jeweils in folgenden Themenfeldern betrachtet werden:
- Planauswirkungen,
- Maßnahmen zur Konfliktminimierung der Planauswirkungen,
- Wechselwirkungen, die aus den Planauswirkungen resultieren,
- Wechselwirkungen, die aus den Konfliktminimierungsmaßnahmen der Planauswirkungen resultieren,
- Anforderungen zur Minimierung negativer Wechselwirkungen.
Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es nicht um vorhabenbezogene Wirkungen, sondern um solche, die durch gegenseitige Beeinflussung der Schutzgüter entstehen.
Ein enger Zusammenhang besteht zwischen den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen sowie Grundwasser. In der Kausalität des Verlustes an natürlichen Bodenstrukturen steht der Verlust an potenzieller Vegetationsfläche als wichtigster Lebensraum für Flora und Fauna. Bei der Beurteilung der durch das Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen ist die Bewertung der Schutzfunktion des Bodens gegenüber dem Grundwasser zu berücksichtigen.
Die formulierten umweltrelevanten Maßnahmen stehen als Oberbegriff für die Maßnahmen, die nach ihrer Art und Struktur sowie ihres Umfanges geeignet sind, die zu erwartenden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter bzw. für die an diese gebundenen naturhaushaltlichen Funktionen möglichst zu vermeiden, zu vermindern und soweit dies nicht möglich ist, auszugleichen.
Das folgende Kapitel fasst die zu erwartenden Auswirkungen und ihre Konflikte zusammen, so dass im Rahmen der Beschreibung der Maßnahmen auf diesen Sachzusammenhang Bezug genommen werden kann. Gleichzeitig wird dadurch deutlich, für welche Auswirkungen keine geeigneten Maßnahmen entwickelt werden konnten.