Textliche Festsetzung Ziffer I 12
Begründung
Die Flächen sind zu erhalten und der natürlichen Sukzession zu überlassen. Die naturfernen Bachabschnitte des Mühlenbachs sind unter Berücksichtigung naturnaher Gestaltungsprinzipien zu renaturieren.
Die Sicherung der Fläche und die Renaturierung naturferner Strukturen dienen der Förderung und Unterstützung der Entwicklungsziele des Holmer Noors als Teil des FFH-Gebiets „Schlei“ (z.B. Erhaltung weitgehend ungestörter Bereiche und natürlicher Prozesse).
Durch die Einleitung nicht verunreinigter Niederschlagswässer wird eine Stützung und Förderung des Wasserhaushalts des Holmer Noors erreicht.
Die Entfernung nicht einheimischer Gehölze entlang der Planstraße A dient der Förderung einheimischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Holmer Noors als Teil des FFHGebiets.
Textliche Festsetzung Ziffer I 13
Begründung
Die naturfernen Bachabschnitte des Mühlenbachs sind unter Berücksichtigung naturnaher Gestaltungsprinzipien zu renaturieren.
Die Sicherung der Fläche und die Renaturierung naturferner Strukturen dienen der Förderung und Unterstützung der Entwicklungsziele des Holmer Noors als Teil des FFH-Gebiets „Schlei“ („lebensraumtypische Strukturen und Funktionen v.a. der ökologischen Wechselwirkungen mit amphibischen Kontaktlebensräumen wie Salzwiesen, Strandwällen, Stränden, Getreibselsäumen mit Annuellen, Steilküsten, Feuchtgrünland, Hochstaudenfluren, (Brack-) Röhrichten, Gehölzbeständen, Pioniergesellschaften und Mündungsbereichen).
Die Gehölzpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern (auf 70 % der Fläche 1 Baum und 40 Sträucher pro angefangene 100 m² Pflanzfläche) und der Rückbau versiegelter Flächen sollen die Herstellung einer ökologisch hochwertigen Fläche ermöglichen, die eine Abschirmung des Mühlenbachs als Teil des FFH-Gebiets zu den umliegenden Nutzungen bewirkt.